Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung
SächsWoFZustG§ 4 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dresden, den 6. Oktober 2013
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig