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§ 3 SächsWoFZustG (Sachsen) — Ermächtigungsübertragung

Gesetz über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die der Staatsregierung durch § 9 Abs. 3 sowie § 19 Satz 2 WoFG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für das Wohnungswesen zuständige Staatsministerium für Regionalentwicklung übertragen.