Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsWPVO · SächsGVBl. 2025 Nr. 9, S. 252, Fsn-Nr. 611
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
9 Normen · Ausgangsfassung vom 17.06.2025 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Planungsverantwortliche Stelle
- § 2 Vereinfachtes Verfahren
- § 3 Gemeinsame Wärmeplanung
- § 4 Pflicht zur Anzeige von Wärmeplänen
- § 5 Wärmepläne für Gemeindegebiete mit mehr als 45 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- § 6 Zuständige Stelle nach § 28 Absatz 5 Satz 1, 2 und 5 des Wärmeplanungsgesetzes
- § 7 Zuständige Stelle nach § 26 Absatz 1 des Wärmeplanungsgesetzes
- § 8 Zuständige Stelle für die Überwachung der Pflichten nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes
- § 9 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
30.06.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2026 (SächsGVBl. S. 242)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.