Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Spielbankengesetz
SächsSpielbG§ 19a Verordnungsermächtigung
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu den technischen Anforderungen an die Veranstaltung von Online-Casinospielen zu treffen.