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§ 19a SächsSpielbG (Sachsen) — Verordnungsermächtigung

Sächsisches Spielbankengesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu den technischen Anforderungen an die Veranstaltung von Online-Casinospielen zu treffen.