Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung

SächsSozVmDAPVO

§ 12 Lehrgebiete

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSozVmDAPVO/12#abs-1 (1) Innerhalb der Fachlehrgänge erfolgt die Ausbildung in den Lehrgebieten Sozialrecht, Allgemeines Recht, Staatliche und Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungslehre.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSozVmDAPVO/12#abs-2 (2) Die dazugehörigen Lehrfächer mit den jeweiligen Schwerpunkten sind im fachtheoretischen Teil des Ausbildungsplans aufzuführen.

§ 11 § 13