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§ 12 SächsSozVmDAPVO (Sachsen) — Lehrgebiete

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Innerhalb der Fachlehrgänge erfolgt die Ausbildung in den Lehrgebieten Sozialrecht, Allgemeines Recht, Staatliche und Kommunale Finanzwirtschaft und Verwaltungslehre.

(2) Die dazugehörigen Lehrfächer mit den jeweiligen Schwerpunkten sind im fachtheoretischen Teil des Ausbildungsplans aufzuführen.