Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung
SächsSozVmDAPVO§ 11 Fachlehrgänge
Stand: 26.08.2026
In den Fachlehrgängen werden insgesamt mindestens 800 Unterrichtsstunden erteilt. Sie werden zentral durch das Ausbildungszentrum Bobritzsch durchgeführt.