Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen
SächsSFG§ 2a Örtlicher Gedenktag an die friedliche Revolution 1989
Stand: 26.08.2026
Die Gemeinden können einen örtlichen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution des Jahres 1989 durch Satzung bestimmen.