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§ 2a SächsSFG (Sachsen) — Örtlicher Gedenktag an die friedliche Revolution 1989

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gemeinden können einen örtlichen Gedenktag zur Erinnerung an die friedliche Revolution des Jahres 1989 durch Satzung bestimmen.