Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Richtergesetz
SächsRiG§ 1 Grundsatz
Stand: 01.01.2025
Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sprechen Recht im Namen des Volkes.