Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Planzeichenverordnung
SächsPlanzVO§ 2 Ausnahmen
Stand: 26.08.2026
Wenn es für die Lesbarkeit der Raumstruktur- und Raumnutzungskarten erforderlich ist, kann mit Zustimmung der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde bei der Art der Flächenfüllung von den Vorgaben des § 1 Satz 1 abgewichen werden.