Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Planzeichenverordnung
SächsPlanzVO§ 3 Parameter
Stand: 26.08.2026
Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde stellt den Regionalen Planungsverbänden die Parameter für die zeichnerische Darstellung der Planzeichen gemäß den Anlagen 1 und 2 zur Verfügung.