Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Planzeichenverordnung

SächsPlanzVO

§ 1 Anwendungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für die zeichnerischen Festlegungen in den Raumstruktur- und Raumnutzungskarten der Regionalpläne sind die Planzeichen gemäß den Anlagen 1 und 2 zu verwenden. Gleiches gilt bei einer Darstellung von Inhalten der Karten nach Satz 1 in Karten des Regionalplanes, die die Raumstruktur- und Raumnutzungskarten ergänzen.

§ 2