Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung
SächsPflUVO§ 3 Arten von Unterstützungsangeboten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-1 (1) Angebote zur Unterstützung im Alltag sind
1. Betreuungsangebote (§ 45a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 4 und 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ),
2. Angebote zur Entlastung von Pflegenden (§ 45a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 4 und 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ),
3. Angebote zur Entlastung im Alltag (§ 45a Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit Satz 4 und 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-2 (2) Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer betreuen und entlasten als Einzelpersonen einzelne Pflegebedürftige, die in eigener Häuslichkeit leben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-3 (3) Nachbarschaftshelferkontaktstellen sind auf regionaler Ebene angesiedelte Servicepunkte, die Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer fachlich unterstützen, untereinander vernetzen und an Pflegebedürftige vermitteln. Zu den Aufgaben der Nachbarschaftshelferkontaktstellen gehören die Information und Beratung von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen sowie Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern, die Akquise von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern und deren Vermittlung an Pflegebedürftige sowie die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-4 (4) Initiativen des Ehrenamts sind Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger bürgerschaftlich engagierter Personen, die sich die Unterstützung, allgemeine Betreuung und Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen, insbesondere im Sinne des Absatzes 1 zum Ziel gesetzt haben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-5 (5) Selbsthilfegruppen sind solche im Sinne des § 45d Satz 13 des Elften Buches Sozialgesetzbuch .
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-6 (6) Selbsthilfeorganisationen sind solche im Sinne des § 45d Satz 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch .
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsPflUVO/3#abs-7 (7) Selbsthilfekontaktstellen sind solche im Sinne des § 45d Satz 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch .