Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die gewählten Personalratsmitglieder unverzüglich für die Dauer von zwölf Arbeitstagen in gleicher Weise bekannt wie das Wahlausschreiben.
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Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die gewählten Personalratsmitglieder unverzüglich für die Dauer von zwölf Arbeitstagen in gleicher Weise bekannt wie das Wahlausschreiben.