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§ 52 SächsPVDG (Sachsen) — Rechtsweg für Entschädigungsansprüche

Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Ansprüche nach den §§ 47 bis 51 ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.