Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Nebentätigkeitsverordnung
SächsNTVOAnlage (zu § 4 Satz 1)
Stand: 26.08.2026
Öffentliche Ehrenämter sind
1. die Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR),
2. die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat des MDR,
3. der Vorsitz der Verbandsversammlung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV),
4. die Mitgliedschaft in der Landeskonferenz des OSV,
5. die Mitgliedschaft und stellvertretende Mitgliedschaft im Verbandsvorstand des OSV,
6. der Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Landesbeirates des OSV,
7. die Mitgliedschaft im Landesbeirat des OSV,
8. die Mitgliedschaft im Beirat der Sächsischen Aufbaubank,
9. der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz der Anteilseignerversammlung der Sachsen Finanzgruppe,
10. die Mitgliedschaft in der Anteilseignerversammlung der Sachsen Finanzgruppe und
11. die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Sachsenbank.