Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ministergesetz
SächsMinG§ 27 Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
Stand: 27.08.2026
Die Rechtsstellung der leitenden Beamtinnen und Beamten, denen die Amtsbezeichnung „Staatssekretärin“ oder „Staatssekretär“ verliehen wurde, regelt sich ausschließlich nach Beamtenrecht.