Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ministerentschädigungsverordnung
SächsMinEVO§ 4 Zuständigkeit
Stand: 26.08.2026
Die Auszahlung der Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie der sonstigen Entschädigungen nach dieser Verordnung obliegt dem jeweiligen Staatsministerium.