Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ministerentschädigungsverordnung

SächsMinEVO

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie sonstige Entschädigungen für Mitglieder der Staatsregierung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 133) außer Kraft.

Dresden, den 10. Juni 2016

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Der Staatsminister der Finanzen

Prof. Dr. Georg Unland

§ 4