nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 SächsMinEVO (Sachsen) — Zuständigkeit

Sächsische Ministerentschädigungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Auszahlung der Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie der sonstigen Entschädigungen nach dieser Verordnung obliegt dem jeweiligen Staatsministerium.