Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lernmittelzulassungsverordnung
SächsLernmitZVO§ 3 Eigenverantwortung des Lehrers
Stand: 26.08.2026
Zulassungsfreie Lernmittel müssen den Anforderungen gemäß § 4 Absatz 1 entsprechen. Die Verantwortung dafür trägt der Lehrer.