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§ 3 SächsLernmitZVO (Sachsen) — Eigenverantwortung des Lehrers

Sächsische Lernmittelzulassungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zulassungsfreie Lernmittel müssen den Anforderungen gemäß § 4 Absatz 1 entsprechen. Die Verantwortung dafür trägt der Lehrer.