Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Kontrollgesetz
SächsKontrollG§ 5 Ausscheiden aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium
Stand: 26.08.2026
Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, endet auch seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Für ein ausgeschiedenes Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen.