Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKhilfVO · SächsGVBl. 2007 Nr. 13, S. 499, Fsn-Nr. 840-6.1

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen

7 Normen · Ausgangsfassung vom 20.10.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Kommunikationshilfen
  4. § 3 Umfang des Anspruchs
  5. § 4 Bereitstellung von Kommunikationshilfen
  6. § 5 Vergütung und Erstattung von Aufwendungen
  7. § 6 Bereitstellung von Kommunikationshilfen an Schulen und in der Kindertagesbetreuung
  8. § 7 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    02.01.2023 Ausfertigung · Geändert durch die Verordnung vom 2. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 6)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.