Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Justizorganisationsverordnung
SächsJOrgVO§ 13a Streitsachen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Stand: 26.08.2026
Für Streitsachen nach § 15 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) sind zuständig:
1. das Landgericht Leipzig für die Bezirke der Landgerichte Leipzig, Chemnitz und Zwickau;
2. das Landgericht Dresden für die Bezirke der Landgerichte Dresden und Görlitz.