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§ 13a SächsJOrgVO (Sachsen) — Streitsachen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Sächsische Justizorganisationsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Streitsachen nach § 15 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) sind zuständig:

1. das Landgericht Leipzig für die Bezirke der Landgerichte Leipzig, Chemnitz und Zwickau;

2. das Landgericht Dresden für die Bezirke der Landgerichte Dresden und Görlitz.