Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsHLeistBezVO-SMI · SächsGVBl. 2008 Nr. 5, S. 249, Fsn-Nr. 242-3.7

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professoren sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)

8 Normen · ausgefertigt 03.03.2008 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge
  4. § 3 Besondere Leistungsbezüge
  5. § 4 Funktions-Leistungsbezüge
  6. § 5 Zuständigkeit und Verfahren
  7. § 6 Einhaltung des Vergabebudgets
  8. § 7 Hochschulsatzung
  9. § 8 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    19.01.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.01.2017, Artikel 2

    SächsGVBl. 2017 S. 20

  2. Historischer Änderungsnachweis

    16.09.2014 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014, Artikel 14

    SächsGVBl. 2014 S. 530

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).