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§ 83 SächsGfbWBVO (Sachsen) — Dauer, Gliederung und Inhalt der Weiterbildung

Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden

1. 720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,

2. 360 Stunden als Selbststudium und

3. 2 000 Stunden als praktische Weiterbildung

erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 21.