Außer Kraft: § 34 SächsGKV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.01.2024 zuerst so gesehen haben.
Für § 34 SächsGKV liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.