Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische GAP-Umsetzungsverordnung

SächsGAPUVO

§ 7 Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGAPUVO/7#abs-1 (1) Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen ergeben sich aus Anhang 1 zu Anlage 5 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung , soweit sie nicht in Anlage 8 genannt sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsGAPUVO/7#abs-2 (2) Zusätzlich werden die in Anlage 9 genannten Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen zugelassen.

§ 6 § 8