Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Feuerwehrverordnung
SächsFwVO§ 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwVO/13#abs-1 (1) Für die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren gelten monatlich folgende Höchstsätze:
1. 220 Euro für die Gemeindewehrleitung und 25 Euro als Zuschlag in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern und Einwohnerinnen je angefangenen 10 000 Einwohnern und Einwohnerinnen,
2. 386 Euro für die Stellvertretung des Kreisbrandmeisters oder der Kreisbrandmeisterin,
3. 151 Euro für Ortswehrleiter oder Ortswehrleiterinnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwVO/13#abs-2 (2) Stellvertreter oder Stellvertreterinnen der Gemeinde- und Ortswehrleitung erhalten eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem Umfang ihrer Tätigkeit. Sie darf die an die Gemeinde- und Ortswehrleitung zu zahlende Aufwandsentschädigung nicht übersteigen. Nimmt der Stellvertreter oder die Stellvertreterin die Aufgaben im vollen Umfang wahr, erhält er oder sie ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie die Gemeinde- und die Ortswehrleitung. Dabei ist die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 anzurechnen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwVO/13#abs-3 (3) Andere als die in den Absätzen 1 und 2 genannten ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus tätig sind, können eine Aufwandsentschädigung von monatlich höchstens 126 Euro erhalten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwVO/13#abs-4 (4) Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Ausbildenden der Feuerwehren beträgt höchstens 19 Euro je geleistete Ausbildungsstunde. Die Aufwandsentschädigung für Helfer oder Helferinnen der Ausbildenden beträgt höchstens 9,50 Euro je geleistete Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbildenden abhalten.