Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsFahrbVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 9, S. 338, Fsn-Nr. 471-11
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
7 Normen · ausgefertigt 30.08.2011 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Fahrberechtigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- § 2 Erteilung der Fahrberechtigung
- § 3 Einweisung
- § 4 Prüfung
- § 5 Zuständigkeit
- § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
- § 7 Inkrafttreten
- Anlagen