Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsFahrbVO · SächsGVBl. 2011 Nr. 9, S. 338, Fsn-Nr. 471-11

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

7 Normen · ausgefertigt 30.08.2011 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Fahrberechtigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
  3. § 2 Erteilung der Fahrberechtigung
  4. § 3 Einweisung
  5. § 4 Prüfung
  6. § 5 Zuständigkeit
  7. § 6 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
  8. § 7 Inkrafttreten
  9. Anlagen