Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische E-Justizverordnung
SächsEJustizVO§ 12 Ausnahme für die Insolvenztabelle
Stand: 26.08.2026
Bei den Insolvenzgerichten ist die Tabelle nach § 178 Absatz 2 der Insolvenzordnung von der elektronischen Aktenführung ausgenommen.