Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
SächsEGovGDVO§ 7 Geodaten
Stand: 26.08.2026
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Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsEGovGDVO/7#abs-2 (2) Die Staatskanzlei löscht das Nutzerkonto nach Absatz 1, wenn das Nutzerkonto drei Jahre nicht verwendet wurde.