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SächsEGovGDVO

§ 8 Zahlungsverkehr

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsEGovGDVO/8#abs-1 (1) Die Staatskanzlei verarbeitet mit Einwilligung des Nutzers zur Abwicklung von Bestellvorgängen in einem Nutzerkonto folgende personenbezogene Daten, soweit sie auf den Nutzer zutreffen:

1. Anrede,

2. Vorname,

3. Name,

4. E-Mail-Adresse,

5. Passwort,

6. Firma,

7. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

8. Wirtschafts-Identifikationsnummer,

9. Telefonnummer,

10. Telefaxnummer,

11. Straße,

12. Hausnummer,

13. Postleitzahl,

14. Wohnort,

15. Bundesland,

16. Land,

17. abweichende Lieferadresse, soweit die bestellte Ware nicht an die Adresse des Bestellers geliefert werden soll,

18. Bestelldatum,

19. Bestellstatus,

20. Artikelbezeichnung,

21. Menge,

22. Einzelpreis,

23. Gesamtpreis,

24. Zahlungsart,

25. Kundennummer,

26. SEPA-Mandatsreferenz,

27. Kassenzeichen,

28. IBAN,

29. BIC.

Die Angabe der Daten nach den Nummern 9 und 10 durch den Besteller ist freiwillig. Die Staatskanzlei darf Daten nach den Nummern 11 bis 14 und 16 nur verarbeiten, soweit Ware an die Adresse des Bestellers versandt werden soll.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsEGovGDVO/8#abs-2 (2) Die Staatskanzlei löscht das Nutzerkonto nach Absatz 1, wenn das Nutzerkonto drei Jahre nicht verwendet wurde.

§ 7 § 9