Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Drogenkonsumraum-Verordnung

SächsDrogKRVO

§ 7 Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Das Personal hat die Nutzerinnen und Nutzer über eine suchtspezifische Erstberatung hinaus über weitergehende und ausstiegsorientierte Beratungs- und Behandlungsangebote zu informieren sowie diese bei Bedarf zu vermitteln. Insbesondere Personen, die einen Entgiftungswunsch äußern, sind die notwendigen Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Einrichtungen zu gewähren.

§ 6 § 8