Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
SächsAVwDAPO§ 16 Schriftführer
Stand: 26.08.2026
Die Landesdirektion Sachsen bestellt am Ausbildungszentrum Bobritzsch einen Schriftführer und dessen Stellvertreter. Der Schriftführer unterstützt den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bei der Vorbereitung und Durchführung der Staatsprüfung. Insbesondere ist er verantwortlich für die Vorbereitung der Sitzungen, Beschlüsse und Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie die Fertigung der Sitzungsprotokolle und der Prüfungsniederschrift zur Staatsprüfung.