Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rechtspfleger
SächsAPORPfl§ 14 Landesjustizprüfungsamt und Prüfungsorgane
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPORPfl/14#abs-1 (1) Prüfungsbehörde ist das Landesjustizprüfungsamt beim Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Als Außenstellen des Landesjustizprüfungsamtes können Örtliche Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter bestellt werden. Für den Prüfungsort ist in der Regel eine Örtliche Prüfungsleiterin oder ein Örtlicher Prüfungsleiter zu bestellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPORPfl/14#abs-2 (2) Prüfungsorgane sind:
1. der Prüfungsausschuss,
2. die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes und
3. die Prüferinnen und Prüfer.