Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
SächsAPOAHaft§ 18 Aufgaben des Prüfungsausschusses und der Prüfer
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-1 (1) Der Prüfungsausschuss sorgt für die Entwicklung und gleichmäßige Anwendung der Bewertungsmaßstäbe in der Laufbahnprüfung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-2 (2) Der Vorsitzende leitet die praktische Durchführung der Laufbahnprüfung und sorgt für deren ordnungsgemäßen Ablauf.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-3 (3) Der Prüfungsausschuss trifft alle für die Durchführung der Laufbahnprüfung erforderlichen Entscheidungen. Unaufschiebbare Entscheidungen kann der Vorsitzende allein treffen; der Prüfungsausschuss ist hierüber unverzüglich zu unterrichten. Der Prüfungsausschuss kann die Entscheidung abändern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-4 (4) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mit dem Vorsitzenden mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-5 (5) Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-6 (6) Über den Widerspruch eines Anwärters gegen die Feststellungen des Ergebnisses der Laufbahnprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-7 (7) Die Prüfer haben folgende Aufgaben:
1. Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten,
2. Abnahme der mündlichen Prüfung und
3. Entwerfen der Prüfungsaufgaben.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAPOAHaft/18#abs-8 (8) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und die Prüfer sind in Prüfungsangelegenheiten unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.