Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
SächsAGSGB§ 27 Mehrbelastungsausgleich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAGSGB/27#abs-1 (1) Der Kommunale Sozialverband Sachsen erhält ab dem Jahr 2024 jährlich einen Betrag in Höhe von 1 667 200 Euro zum Ausgleich der ihm nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAGSGB/27#abs-2 (2) Die Auszahlung des Ausgleichsbetrages erfolgt jeweils zum 1. Juli.