Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz
SächsAGLFGB§ 11 Transparenzsystem
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ein landesweit einheitliches behördliches Transparenzsystem zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie der Landesuntersuchungsanstalt als untere Futtermittelüberwachungsbehörde einzurichten. Dabei können der Umfang sowie Art und Weise der Darstellung und Veröffentlichung der Kontrollergebnisse nach den §§ 7 und 9 der AVV Rahmen-Überwachung festgelegt werden.