(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen (Sächsische Verordnung über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – SächsÖbVVO ) vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 346) außer Kraft.
Dresden, den 3. März 2009
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo