Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Ökokonto-Verordnung
SächsÖKoVO§ 8 Eignung von Flächen für das Kompensationsflächenkataster
Stand: 26.08.2026
Flächen sind im Sinne des § 9b Abs. 1 Satz 3 SächsNatSchG geeignet, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.