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§ 8 SächsÖKoVO (Sachsen) — Eignung von Flächen für das Kompensationsflächenkataster

Sächsische Ökokonto-Verordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Flächen sind im Sinne des § 9b Abs. 1 Satz 3 SächsNatSchG geeignet, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 erfüllen.