Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.