Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 32 Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans
Stand: 10.07.2025
Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.