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§ 32 SäHO (Sachsen) — Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans

Sächsische Haushaltsordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.