Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsgesetz
SÜG§ 15a Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
Die personalverwaltende Stelle unterrichtet die für die Sicherheitsüberprüfung zuständige Stelle unverzüglich über Veränderungen der persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen oder bereits betraut sind. Dazu zählen:
Änderungsverlauf
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 15a eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 2274)
BGBl. 2021 I S. 2274
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