Art 32 Zeitpunkt des Beginns der Anwendung
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- BGH, 01.08.2023 – VI ZR 82/22Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer HüftendoprotheseZitiert von 5
- LG Düsseldorf, 31.10.2023 – 14d O 17/21Zitiert von 2
- BGH, 27.02.2020 – VII ZR 151/18Haftung der vom Hersteller fehlerhafter Silikonbrustimplantate beauftragten Benannten Stelle gegenüber Patientinnen: Haftung nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte; SchutzgesetzverletzungZitiert von 15
- BGH, 27.09.2016 – X ZR 163/12Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei Vornahme der Anmeldung zum Patent durch einen Miterfinder nur im eigenen Namen - BeschichtungsverfahrenZitiert von 8
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 43/14Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite - An Evening with Marlene DietrichZitiert von 48
- BGH, 28.07.2015 – VI ZR 465/14Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Kapitalanlagegeschäften mit Namensaktien: Haftung für den Betrieb eines auf Kundentäuschung ausgelegten „Schwindelunternehmens“Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 – 3 U 65/24Zitiert von 1
- OLG Hamburg, 06.07.2023 – 5 U 175/10
- OLG Celle, 23.06.2021 – 14 U 198/19Zitiert von 3
12 Entscheidungen zu Art 32 Rom II-VO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 32 Rom II-VO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2009, mit Ausnahme des Artikels 29, der ab dem 11. Juli 2008 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.